Auswandern & Arbeiten in Paraguay mit unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung
Auswandern: Leben und Arbeiten in Paraguay
Im Oktober 2015 bin ich nach Paraguay ausgewandert. Durch meinen Internet-Job (Internet Training Center) bin ich nicht an Orte gebunden. Ich lebe direkt in der Hauptstadt Asuncion.
Alle deutschen Urkunden, die für die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung bei Migraciones vorgelegt werden müssen, müssen in Deutschland vorab überbeglaubigt und von der paraguayischen Botschaft in Berlin oder Frankfurt legalisiert werden. Die Deutsche Botschaft in Asunción kann nachträglich keine Legalisation dieser Urkunden vornehmen.
Personen, die erwägen, nach Paraguay auszuwandern, wird dringend empfohlen, sich mit den Lebens- und Sicherheitsbedingungen vor Ort vertraut zu machen. Es wird insbesondere dazu geraten, eine Auslandskranken- und Rückholversicherung in Deutschland abzuschließen.
Wenn Sie in Paraguay leben möchten benötigen Sie eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung ( admission permanente ) + die Cedula ( Personalausweis ). Wenn man selbst die Sprache Spanisch gut beherrscht und etwas rechechiert kann man seine Papiere auch selbst machen. Ich selbst habe Sie machen lassen da ich auch keine Lust hatte mir den Stress zu geben und dazu habe ich die Sprache nicht verstanden. Durch den Anwalt ging das alles sehr schnell. Es ist von Vorteil wenn Sie jeztzt schon beginnen Spanisch zu lernen.
Der Antrag für eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung in Paraguay muss direkt bei der Generaldirektion für Migration (Dirección General de Migraciones) gestellt werden.
Folgende Dokumente müssen vorher allerdings in der Konsularabteilung der Botschaft von Paraguay in Berlin oder Frankfurt legalisiert werden (im Original + 1 einfache Kopie):
- Polizeiliches Führungszeugnis Überbeglaubigt
zur Vorlage im Ausland vom Bundesamt für Justiz (Adenauerallee 99 – 103, 53115 Bonn), im Original und nicht älter als 3 Monate. Dies können Sie in Ihrer Gemeinde beantragen. - Internationale Geburtsurkunde
im Original, vom Regierungspräsidenten, Präsident des Verwaltungsbezirks bzw. Bezirksregierung Überbeglaubigt. Auszüge aus dem Familienstammbuch werden nicht akzeptiert!
Ausstellungsdatum: nicht älter als 2010. - Bei Verheirateten, Heiratsurkunde
im Original, vom Regierungspräsidenten, Präsident des Verwaltungsbezirks bzw. Bezirksregierung vorbeglaubigt.
Auszüge aus dem Familienstammbuch werden nicht akzeptiert!
Ausstellungsdatum: nicht älter als 2010 - Bei Geschiedenen, Scheidungsurteil
im Original mit aktualisierter Unterschrift des Amtsgerichtes(Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt) bzw. desLandgerichtes (alle anderen Bundesländer). - Reisepass Überbeglaubigt
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